20. Juni 2017

Impressum

Geschäftsführer: Wolfgang von Malottky, Jörg Kaminski, Christoph Michaelis

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz der Firma HPM Hanseatische Portfoliomanagement GmbH lautet: DE 118.608.880.

FA Hamburg Barmbek-Uhlenhorst, Steuernummer 43 / 732 / 00056

Wir sind geführt im Handelsregister des Amtsgericht Hamburg.
Unsere HRB Nummer lautet: 38654

Unsere Firmendaten in Deutschland:

Telefon: +49 40 303755  0
Telefax:  +49 40 303755 28
E-Mail: info@hpm-hamburg.de

Firmenanschrift:

HPM Hanseatische Portfoliomanagement GmbH
Fährhausstraße 8
22085 Hamburg

 

 

BaFin Registrierungsnummer 109050

Versicherungsvermittler-Register
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin, Tel. 0180/500 5850 (14 Cent/Min aus dem dt. Festnetz, höchstens 42 Cent/Min aus Mobilfunknetzen)
www.vermittlerregister.info.
Register-Nr. D-5DYP-XNQDV-32

Schlichtungsstellen:
Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 080632, 10006 Berlin,
Tel. 0180/422 4424 (20 Cent pro Anruf a. d. dt. Festnetz, höchstens 42 Cent/Min aus Mobilfunknetzen)
www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann Private Kranken-/Pflegeversicherung, Kronenstr. 13, 10117 Berlin,
Tel. 0180/255 0444 (6 Cent pro Anruf a. d. dt. Festnetz, höchstens 42 Cent/Min aus Mobilfunknetzen) www.pkv-ombudsmann.de
Die HPM ist Versicherungsvertreter mit Erlaubnis nach § 34d, Abs. 1GewO.

Banken- und Versicherungsaufsicht
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
Postfach 1253
53002 Bonn
Fon: 0228 / 4108 – 0
Fax: 0228 / 4108 – 1550

Wertpapieraufsicht /Asset-Management
Lurgiallee 12
60439 Frankfurt
Postfach 50 01 54
60391 Frankfurt
Fon: 0228 / 4108 – 0
Fax: 0228 / 4108 – 123

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Gestaltung und technische Umsetzung:

HPM Hanseatische Portfoliomanagement, Hamburg
www.hpm-hamburg.de

 

Information über den Umgang mit Interessenkonflikten im Rahmen unserer Tätigkeiten

Mit der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente  (MIFID) verpflichtet der europäische Gesetzgeber alle Banken dazu, Vorkehrungen zu treffen, um mögliche Interessenkonflikte im Wertpapierdienstleistungsbereich sowie Beeinträchtigungen im Kundeninteresse zu vermeiden.  Anwendung finden diese neuen Regelungen ebenfalls auf alle so genannten Finanzportfolio- bzw. Vermögensverwalter, zu denen auch die HPM Hanseatische Portfoliomanagement GmbH gehört.

Die Basis unseres Handelns begründet sich maßgeblich auf gegenseitigem Vertrauen zwischen unseren Kunden und uns. Wir sind frei von externen Weisungen und nur unseren Kunden gegenüber verpflichtet. Nur in ihrem  Sinne betrachten wir uns als Mittler zwischen ihnen und der jeweilig Depot führenden Stelle und orientieren uns ausschließlich an ihren Zielen und Wünschen. Für uns ist es eine Selbstverständlichkeit auf Interessenkonflikte zu achten, sie zu vermeiden bzw. zu lösen.

Mit dieser Information wollen wir unsere Interessenkonflikte und unsere Vorgehensweise zur Lösung dieser Konflikte darstellen. Grundsätzlich begründen sich Interessenkonflikte aus der Beziehung zwischen dem Kunden und uns, unseren Mitarbeitern oder untereinander. Unsere Aufgabe ist es, diese Konflikte zu erkennen und zu vermeiden bzw. so zu steuern, dass Kundeninteressen hinreichend beachtet werden. Diese Aufgabe ist für uns oberstes Gebot und obliegt daher der Geschäftsleitung, die als Compliance-Stelle in unserem Hause fungiert. Es bestehen geeignete Maßnahmen in Form von Handelsüberwachungsmaßnahmen von Mitarbeitergeschäften, Arbeitsrichtlinien für den Wertpapierhandelsbereich und den Kundenumgang,  Sperr– und Beobachtungslisten für bestimmte Finanzinstrumente und ein fortlaufendes Kundenkontocontrolling. Darüber hinaus schulen und informieren wir unsere Mitarbeiter. Zuwiderhandlungen von Mitarbeitern führen darüber hinaus zwangsläufig zu disziplinarischen Maßnahmen.Im Nachfolgenden gehen wir auf die von uns erkannten Interessenkonflikte und deren Lösungswege ein.

 

Mitarbeitergeschäfte

Mitarbeiter der HPM können Wertpapiere erwerben.  Mitarbeitergeschäfte, sofern diese vorkommen, müssen  der Geschäftsleitung zur Genehmigung und Kontrolle vorgelegt werden. In diesem Zuge wird strikt darauf geachtet, dass es zu keinen Beeinträchtigungen und Überschneidungen mit Kundenorders kommt. Alle Mitarbeiter sind zur Offenlegung Ihrer Wertpapiergeschäfte gegenüber der Geschäftsleitung und externer Prüfungsinstanzen verpflichtet.

 

Kundeninteressenkonflikt

Die HPM achtet strikt darauf, dass bei der Ausführung von Wertpapieraufträgen keine Kundenorders gegeneinandergestellt werden (Kauf Kunde A/Verkauf Kunde B). Abweichungen hiervon können jedoch im Bereich der Investmentfonds auftreten, sofern die Transaktionen über die jeweilige Kapitalanlagegesellschaft zwecks Ausführung zum einmal täglich ermittelten Rücknahmepreis weitergeleitet werden. Es gilt bei allen Transaktionen das generelle Prinzip der Gleichbehandlung aller Kunden, so dass etwaige finanzielle Vorteile einzelner Kunden ausgeschlossen werden. Im fortlaufenden Tagesgeschäft kann es bei der Ausführung gleicher Wertpapiergattungen verschiedener  Kunden allerdings zu  Kursunterschieden kommen. Dies kann mit zeitlich versetzten Orderaufgaben und  fortlaufenden Börsennotierungen zusammenhängen. Durch Einsatz von so genannten Blockorders kann dies vermieden werden, sofern die Orders zeitgleich vorliegen.

 

Honorarmodelle

Die HPM bietet im Rahmen der Anlageberatung und der Vermögensverwaltung diverse Honoraralternativen an. Hierzu gehören so genannte Flatvereinbarungen sowie erfolgsabhängige und umsatzabhängige Vergütungen. Diese Honorarmodelle wurden bewusst schon vor Jahren von uns eingeführt, damit der Kunde ein Wahlrecht hinsichtlich der Art der Vergütung hat und damit selbst entscheidet, welche Form des Honorars für ihn am zweckmäßigsten ist. Im Bereich der umsatzabhängigen Vergütungen könnte unsererseits z.B. ein Anreiz bestehen, über eine Vielzahl von Umsätzen einen möglichst hohen eigenen Ertrag zu generieren.

Die HPM ist nicht an kurzfristigen Kundenbeziehungen und Einmalgeschäften interessiert. Unsere Philosophie ist es, Kunden professionell und langfristig im Rahmen ihrer Vermögensanlagen zu begleiten. Häufige Umschichtungen können bedingt durch anfallende Kosten im ersten Schritt zu einer deutlichen Performancereduzierung führen, was  wiederum die Geschäftsbeziehung belasten kann.  Die HPM achtet strikt darauf, dass Transaktionen nur durchgeführt werden, sofern diese wirtschaftlich sinnvoll sind und in Einklang mit der vereinbarten Anlagestrategie stehen. Dies  schließt jedoch nicht aus, dass bei Einzelmandanten, insbesondere im tradingorientierten und spekulativeren  Bereich, eine höhere Umschlagsintensität vorkommen kann.  In diesen Fällen weisen wir in unseren Verträgen ausdrücklich nochmals darauf hin. Neben der eigenen fortlaufenden Überwachung ist dieser Tatbestand auch Bestandteil jährlich gesetzlich vorgeschriebener Überprüfungen externer Kontrollgremien. Im Bereich der erfolgsabhängigen Vergütungen besteht die Gefahr, dass wir eine sehr hohe Risikogewichtung vornehmen, um eine möglichst hohe Performance erzielen zu können. Die Vermögensverwaltungsverträge der HPM beinhalten jedoch klare Risikoparameter, an die wir uns konsequent halten und die wir fortlaufend überwachen.  Unsere oberste Prämisse in allen vereinbarten Anlagestrategien ist die Risikovermeidung bzw. Risikoeingrenzung und hat grundsätzlich Vorrang vor Performanceüberlegungen.

 

Zeitanteilige Vergütungen in Form von Zuwendungen

Im Rahmen von Vertriebsvereinbarungen kann die HPM  von Depot führenden Stellen oder Emittenten von Investmentfonds oder strukturierten Produkten zeitanteilige Vergütungen erhalten. Diese richten sich, sofern vorhanden, nach Art der Vertriebsvereinbarung und sind abhängig vom Emittenten, dem unterhaltenen Gesamtvolumen  und der Art des Finanzinstrumentes. Sie berechnen sich anhand des prozentualen Anteils des jeweiligen Wertes und betragen bei Investmentfonds zwischen 0,0% und 1,0% p.a., im Durchschnitt ca. 0,5% p.a., d.h. bei einer Kapitalanlage von Euro 10.000,– durchschnittlich Euro 50,– p.a., sowie bei strukturierten Produkten zwischen 0,0% und 1,1% p.a. auf das jeweils tatsächlich investierte Kapital unter Berücksichtigung möglicher Fremdkapitalhebel. Die Zuwendung erfolgt aus vereinnahmten Verwaltungsvergütungen und Managementhonoraren der Emittenten.  Details über die jeweilige Höhe von Zuwendungen einzelner Finanzinstrumente können jederzeit angefordert werden.

 

Umsatzbezogene Vermittlungsentgelte von Zuwendungen

Die HPM kann für die Vermittlung von Investmentfonds und anderen strukturierten Produkten Vermittlungsentgelte in Form eines Agios von Seiten der Depot führenden Stelle oder dem Emittenten erhalten. Diese betragen im Investmentfondsbereich zwischen 0,0% und 5,25%, d.h. bei einer Kapitalanlage von Euro 10.000,– bis zu Euro 525,–,  sowie bei anderen strukturierten Produkten zwischen 0,0% und 5% des jeweiligen ausmachenden Anlagebetrages. Sie sind abhängig vom jeweiligen Emittenten und der Art des Finanzinstrumentes.  Etwaige Einkaufsvorteile geben wir je nach Honorarvereinbarung ganz oder teilweise an unsere Kunden weiter. Zum anderen können im Bereich der strukturierten Produkte Platzierungsprovisionen anfallen, die je nach Art des Finanzinstrumentes und je nach Emittent zwischen 0,0% und 2,5% betragen können.

 

Sachzuwendungen

Die HPM kann von Depot führenden Stellen und Emittenten Sachzuwendungen beispielsweise in Form von produktbezogenen Fortbildungen oder sozialüblichen Einladungen erhalten.  Die Höhe der Zuwendungen ist abhängig vom jeweiligen Emittenten.  Darüber hinaus gewährt die HPM Sachzuwendungen an Vertriebspartner z.B. in Form von produktbezogenen Fortbildungen und sozialüblichen Einladungen. Die Höhe dieser gewährten Zuwendungen bewegt sich im vierstelligen Eurobereich p.a. Sämtliche Zuwendungen ermöglichen der HPM den Aufbau, den Erhalt und die Weiterentwicklung der Infrastruktur zur Erbringung unserer Dienstleistungen und zur Verbesserung unserer Serviceleistungen. Details zu erhaltenen oder gewährten Zuwendungen können auf Wunsch erfragt werden.

 

Gezahlte Zuwendungen

Vertriebspartner erhalten von der HPM Provisionen für Ihre Tätigkeit. Diese sind abhängig von der Höhe der Zuwendungen, die die HPM von den Depot führenden Stellen oder Emittenten erhält und wird ganz oder anteilig ausbezahlt. Die Höhe übersteigt in keinem Falle die Höhe der Zuwendungen, die die HPM erhält. Sie beträgt in der Regel zwischen 50 und 80% der Höhe der Zuwendungen, die die HPM erhält. Darüber hinaus kann der Vertriebspartner zeitanteilige Vergütungen erhalten. Diese sind abhängig vom Emittenten, der Depot führenden Stelle  bzw. der Art des Finanzinstrumentes.  Sämtliche Zuwendungen ermöglichen dem Vertriebspartner den Aufbau, den Erhalt und die Weiterentwicklung der Infrastruktur zur Erbringung seiner Dienstleistungen und zur Verbesserung seiner Serviceleistungen.

 

Erfolgsorientierte Bezahlung von Mitarbeitern

Offenlegungsbericht nach § 25a KWG

Die Vergütung der Mitarbeiter richtet sich nach den jeweiligen Vereinbarungen der Einzelarbeitsverträge.  Darüber hinaus können übliche Zulagen in Form von betrieblicher Altersversorgung oder Firmenfahrzeugen gewährt werden. Variable Sonderzahlungen, deren Vergütungsparameter sich an der Entwicklung der Gesellschaft und in Einzelfällen von der Zielerreichung im Tätigkeitsfeld festmachen lassen, werden sowohl für die Geschäftsleitung als auch für Mitarbeiter gezahlt.

Weder in der Geschäftsleitung noch im Bereich der Mitarbeiter bestehen hohe Abhängigkeiten von der variablen Vergütung. Fixe und variable Vergütungen stehen in einem angemessenen Verhältnis zueinander, so dass keine negativen Anreize zur Eingehung unverhältnismäßig hoher Risiken entstehen.

Im Bereich der Kontrolleinheiten gibt es keine Vergütungsanreize, die der Überwachungsfunktion zuwiderlaufen. Die maßgeblichen Positionen sind auf Grund der Größe der Gesellschaft durch  die Geschäftsleitung besetzt.

Die gesamten Personalbezüge einschließlich sozialer Abgaben und betrieblicher Altersvorsorge betrugen im Geschäftsjahr 2016 TEuro 811, hiervon entfielen auf variable Vergütungen TEuro 130. Der Anteil der fixen Vergütung betrug 83,97%.

 

Verbraucherschlichtungsstelle

Der Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. (VuV) hat eine Schlichtungsstelle nach Maßgabe der EU-Richtlinie Nr.2013/11 vom 21.05.2013 über die Alternative Streitbeilegung eingerichtet. Vor der Schlichtungsstelle des VuV können Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Mitgliedern des VuV im Zusammenhang mit Finanzdienstleistungsgeschäften in einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren beigelegt werden.

Die HPM Hanseatische Portfoliomanagement GmbH ist Mitglied im VuV und aufgrund der Satzung des VuV verpflichtet, an einem Schlichtungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle teilzunehmen.

Die Anschrift der Schlichtungsstelle des VuV lautet:

VuV-Ombudsstelle

Stresemannallee 30

60596 Frankfurt am Main

Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle (z.B. weitere Kommunikationsdaten, Antragsformular, Verfahrensordnung) erhalten Sie unter http://vuvombudsstelle.de